Das deutsche Arbeitsschutzrecht wurde in den letzten zwanzig Jahren dem europäischen angeglichen. Die Mehrzahl der EU-Richtlinien wurde in deutsches Recht überführt, einige gelten auf Grund einer Verweisung in einem deutschen Gesetz oder einer deutschen Verordnung unmittelbar. Da in den Betrieben ausschließlich Aufsichtspersonen aus den Arbeitsschutzbehörden der deutschen Länder kontrollieren, fällt kaum auf, dass europäisches Recht vollzogen wird.
Die EU entsendet kein eigenes Personal zur Kontrolle der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften in die Mitgliedsländer. Aber die Europäische Kommission vergewissert sich, dass die EU-Arbeitsschutzvorschriften von den Mitgliedstaaten wirksam angewendet und durchgeführt werden. 1995 wurde der Ausschuss Hoher Aufsichtsbeamter (Senior Labour Inspectors Committee – SLIC) gegründet. Er ist sowohl ein Forum für die enge Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Experten aus den Mitgliedsländern und der Kommission wie auch ein Netzwerk offizieller Repräsentanten, die eine wirkungsvolle Stärkung der Sozialgesetzgebung in der Gemeinschaft anstreben. Er analysiert die bei der Anwendung der Gesetzgebung auftretenden Probleme und fördert eine einheitliche und effektive Durchführung der Gesetzgebung.
Der SLIC berät in regelmäßigen Sitzungen, wobei die laufenden und zukünftigen Aufgaben beraten werden und eine ausgewählte Aufgabe am Thematischen Tag ausführlich behandelt wird. Der SLIC bearbeitet in „Kampagnen“ Schwerpunktaufgaben. Dazu gehören z. B. die Kontrolle einheitlicher Prinzipien bei der Arbeitsschutzaufsicht, sogenannte Inspektionskampagnen, in denen die Methoden der Arbeitsaufsichtsbehörden in den verschiedenen Mitgliedsländern der EU evaluiert werden. Im SLIC laufen Programme für die praktische Durchsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, für die Ausbildung von Spezialisten und die Unterweisungen im Betrieb, für die Information im Arbeitsschutz und die Risikobewertung ebenso wie für die Produktsicherheit.
Ein Bericht aus der letzten Sitzung des SLIC gibt einen Überblick in die Arbeit des in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Gremiums. Einblick in einzelne Schwerpunktthemen soll ein späterer Beitrag geben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.02.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-27 |
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