Umstrukturierungen der öffentlichen Verwaltung waren in den letzten Jahren häufig mit einem Wechsel der benutzten Gebäudesubstanz verbunden. Vor Neubelegung der Büroräume wurden hier in der Regel umfangreiche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt. In einigen Fällen waren Wochen später Geruchsbelästigungen festzustellen. Immer mehr Beschäftigte klagten über Schleimhautreizungen der Augen und Nase. Es war insbesondere zu prüfen, ob die nach Nr. 3.6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung erforderliche „gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ an den Büroarbeitsplätzen gegeben war.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-06 |
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