Bei der Neufassung der TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) 900 im Januar 2006 wurde der ehemalige MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) für Blei gestrichen. Jetzt ist es nicht mehr möglich, aufgrund des Einhaltens bestimmter vorgegebener Luftkonzentrationen für Blei von aufwändigen Schutzmaßnahmen, wie z. B. Einhausungen, im Einzelfall abzusehen.
Die Forderung nach einer Einhausung des Arbeitsbereiches nach außen hin stellt, gerade bei der Sanierung bleihaltiger Fenster an Außenwänden, die größte Herausforderung dar. Eine solche Einhausung ist in der Regel technisch schwierig und nur unter großem Zeitaufwand mit beträchtlichem Materialeinsatz zu realisieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.11.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-31 |
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