Im Rahmen eines Pilotprojekts überprüfte das LAS im Zeitraum November 2011 bis Januar 2012 neun im Baugenehmigungsverfahren genehmigte Biogasanlagen. Es sollte überprüft werden, ob die Ergebnisse der für den Freistaat Sachsen erstellten „Sicherheitstechnischen Stellungnahme über die Bewertung des Standes der Sicherheitstechnik bei Biogasanlagen“ (IBExU Institut für Sicherheitstechnik GmbH, IB-10-7-132) und im „Merkblatt Sicherheit in Biogasanlagen“ (Kommission für Anlagensicherheit, KAS-12) dargestellten Mängel und Defizite auf Biogasanlagen im Land Brandenburg übertragbar sind.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-29 |
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