Aus der Arbeit des Fachbereiches Persönliche Schutzausrüstungen (PSA): Reinigung der Hände am Arbeitsplatz
Eine häufige und/oder regelmäßige intensive Hautreinigung geht in der Regel mit einer relevanten Hautbelastung einher und ist daher bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Als ersten Schritt im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Auswahl und zum Einsatz geeigneter Hautreinigungsmittel hat das Sachgebiet „Hautschutz“ im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV die Präventionsleitlinie „Verwendung von Hautreinigungsmitteln am Arbeitsplatz“ erarbeitet und auf seiner Internetseite eingestellt.
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