Ist in einer Halle ein gewisser Anteil an Tageslicht vorgeschrieben (Dialog-Nr. 19.370)?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV; www.gesetze-iminternet.de/arbst_ttv_2004) im Anhang unter Ziff. 3.4 ,Beleuchtung und Sichtverbindung‘.
Hier wird aufgeführt, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein müssen. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine Unfall- und Gesundheitsgefahren ergeben können.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-02 |
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