Es ist zwischen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen zu differenzieren. Nur für die arbeitsmedizinische Vorsorge muss es zwingend ein Arbeits- oder Betriebsmediziner sein. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV – definiert u. a. das Ziel, die Definition und den Anwendungsbereich sowie die unterschiedlichen Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge und schreibt auch vor, welche fachlichen Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin zu richten sind, die der Arbeitgeber mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen darf.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-28 |
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