Aus der KomNet-Wissensdatenbank: Zum Schwerpunktthema Errichtung und Betrieb von Arbeitsstätten/Nichtraucherschutz
Ist es zulässig, dass ein Betrieb auf einen Pausenraum verzichtet, wenn die Mitarbeiter den Pausenraum eines gegenüberliegenden Gebäudes mitnutzen können (Dialog-Nr. 15.754)?
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV; www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004) fordert, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist (§ 6 ArbStättV).
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