Aus der KomNet-Wissensdatenbank: Zum Schwerpunktthema „Inverkehrbringen von Produkten / Sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen“
Die Europäische Union hat 27 Mitgliedstaaten und 23 Amtssprachen. Jeder Mitgliedstaat gibt bei seinem Beitritt zur Union an, welche Sprache oder Sprachen er zu Amtssprachen der EU erklärt haben möchte. Weitere Informationen hierzu können der Seite „Sprachen“ der Europäischen Kommission (www.ec.europa.eu/ languages) entnommen werden. Zu beachten ist noch, dass auch in den EFTA-Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, und in den Staaten, mit denen sog. Mutual Recognition Agreements (MRA) bestehen (Schweiz, Türkei), die Maschinenrichtlinie Anwendung findet, so dass ggf. auch Sprachen wie z. B. Türkisch, Isländisch oder Norwegisch mit zu berücksichtigen sind.
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