Für den Transport von gefährlichen Gütern im öffentlichen Verkehrsraum auf der Straße ist das ADR (www.bmvbs.de Navigation: – Verkehr und Mobilität – Verkehrspolitik – Güterverkehr und Logistik – Gefahrgut – Gefahrgut – Recht / Vorschriften – Straße) anzuwenden.
Ob eine maximale Verwendungsdauer vorgeschrieben ist, hängt davon ab, aus welchem Werkstoff das Gebinde ist. Für Gebinde aus Kunststoff gelten die Vorgaben des Unterabschnitts 4.1.1.15. Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen der Art des zu befördernden Stoffes ist eine kürzere Verwendungsdauer vorgeschrieben.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-03 |
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