Wenn der Hersteller der Sicherheitsschuhe in seiner Informationsbroschüre nach Anhang I Nr. 1.4 der Richtlinie für Persönliche Schutzausrüstungen (PSA-RL 89/686/EWG) das Montieren von Spikes (Schneeketten) unter seinen Sicherheitsschuhen gestattet bzw. zulässt und dies Bestandteil der Baumusterprüfung ist, dann ist dies erlaubt, ohne dass die Baumusterprüfung ihre Gültigkeit verliert.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-27 |
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