Es muss im allgemeinen damit gerechnet werden, dass es aus irgendwelchen Gründen zu einem Brand kommen kann. Für die inhaltlichen Aufgaben des Brandschutzes ergeben sich somit zwei Wirkungsrichtungen:
– Brände zu verhüten bzw. die Voraussetzungen schaffen, dass die unmittelbaren Auswirkungen von Bränden so gering wie möglich gehalten werden. Die Maßnahmen des Brandschutzes haben im allgemeinen präventiven Charakter.
– Im Gegensatz dazu gibt es auch Maßnahmen, die erst während eines Brandes eingeleitet und durchgeführt werden. Dazu gehören alle Handlungen und die auf ihnen beruhenden Maßnahmen, die bei einem Brand auf dessen Löschung bzw. Begrenzung seiner Ausbreitung gerichtet sind. Also Maßnahmen der Brandbekämpfung im eigentlichem Sinne. Zielfunktion: Einen Brand in kürzester Frist mit dem geringsten Aufwand an Kräften und Mitteln zu löschen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.02.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-27 |
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