Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Fragen des Arbeitsschutzes bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 24 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Beratungsfunktion des ABS erstreckt sich darüber hinaus auch auf die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und damit verbundene Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Arbeitstätigkeiten mit Gefährdungen durch Lärm, Vibrationen oder künstliche optische Strahlung. Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2004/40/EG zu elektromagnetischen Feldern bis in nationales Recht wird sich die Beratung noch auf Fragen des Schutzes der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder erweitern. Der ABS wurde im September 2010 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Zeitraum 2010 bis 2014 neu berufen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-09 |
Seiten 108 - 110
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