Die Betriebsicherheitsverordnung gibt es vor: Für die Umsetzung des Explosionsschutzes müssen in einem Unternehmen Mitarbeiter ausgewählt bzw. als befähigte Personen bestellt werden. Wer aber sind diese „befähigten Personen“? Welche Anforderungen gibt es an sie und welche Aufgaben haben sie zu erfüllen? Das Wissen darum schafft Rechtssicherheit, gibt Planungen das nötige Fundament und spart letztlich Zeit und Geld.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2005.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-07-01 |
Seiten 316 - 318
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