Mit der Einführung von Vorschriften zur Sicherung gefährlicher Güter hat der Gesetzgeber verdeutlicht, dass auch Unternehmen einen Beitrag zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren leisten müssen. Diese neuen Regelungen wurden als Kapitel 1.10 in das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) aufgenommen. Sie sollen dem Missbrauch gefährlicher Güter für terroristische Zwecke, durch die Personen, Güter oder die Umwelt gefährdet werden können, begegnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.12.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-07 |
Seite 573
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