Die Änderungen zur Reform des Berufskrankheitenrecht wurden 2020 im Bundestag beschlossen und sind seit dem 1.1.2021 in Kraft. Nach einer kurzen hitzigen Debatte im Bundestag zur Änderung des Sozialgesetzbuches VII und Berufskrankheitenverordnung wurde gegen die Vorschläge der Opposition und des Bundesrates die Vorlage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), begründet durch den Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD), beschlossen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-01 |
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