Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes fordert der Gesetzgeber seit 2013 die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych). Dennoch kommt nur eine Minderheit der Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland dieser Arbeitgeber*innenpflicht auch nach. Angesichts steigender psychischer Erkrankungszahlen ist dieser Trend paradox, da lange Ausfallzeiten hohe Kosten verursachen. Warum Arbeitgeber*innen dennoch nur zögerlich eine GB Psych durchführen und die damit verbundenen Chancen nutzen, wird aus einer Praxisperspektive erörtert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-02 |
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