Die Prävention von Unfällen bei der Arbeit ist eine gesetzliche Grundpflicht des Arbeitgebers. Die seit Jahren verhältnismäßig immer relevanter werdenden Unfälle außerhalb der versicherten Tätigkeit finden hingegen selten eine angemessene Beachtung. Obwohl diese Unfälle oft aufgrund ähnlicher Ursachen entstehen und gleichfalls ökonomische Folgen für Betriebe haben, ist eine Trennung der Präventionsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland gängige Praxis.
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