Auch noch sechs Jahre nach der Novellierung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) stockt der dort verankerte Leitbildwechsel. Angestrebte Ziele bleiben offensichtlich unerreicht. Was sind die Hemmnisse? Soll dem tradierten Ansinnen, dass der Schutz einer schwangeren oder stillenden Frau am besten zu Hause gewährleistet werden kann, nachgegeben werden? Debatten kreisen weiterhin um die Unverantwortbarkeit von Tätigkeiten, die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und insbesondere um Beschäftigungsverbote. Dabei sollte die betriebliche Umsetzung des MuSchG nicht als gravierende Hürde, sondern als gestalterische Chance und Beschäftigungsverbote nicht als einzige Lösung aller Fragen, sondern vielmehr als ultima ratio wahrgenommen werden. Es geht um eine effektive und nachhaltige Kombination von Teilhabe und Schutz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-26 |
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