Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wird oftmals sowohl in der Rechtsprechung als auch in der betrieblichen Praxis fälschlicherweise vorrangig unter dem Aspekt diskutiert, inwieweit es zur Kündigungsvorbereitung beiträgt. Beim BEM handelt sich aber gerade nicht um ein kündigungsrechtliches Vorverfahren, sondern um präventionsorientierte Gestaltung der Arbeitsbedingungen. BEM steht daher im engen Zusammenhang mit dem präventiven Arbeitsschutz und hat das gleiche Leitprinzip, nämlich verhältnisbezogene Gesundheitsprävention. Maßnahmen der Suchtprävention und den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sollten dabei einbezogen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-01 |
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