Human-Biomonitoring rückt seit seiner Verankerung in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und 2008 in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) immer mehr in den Vordergrund bei der Arbeitsmedizinischen Vorsorge und gewinnt somit, in anonymisierter Form, auch an Bedeutung als ein Beitrag zur gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Aufgrund der Hautgängigkeit vieler Stoffe und ungenauer Einhaltung von Hygienemaßnahmen, kommt es jedoch vielfach noch immer zu bedeutenden Belastungen der Beschäftigten an Arbeitsplätzen, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Oftmals besteht Unsicherheit über Aufnahmepfade oder auch Gefährlichkeit der Stoffe. Stoffe werden seit Generationen im Familienunternehmen eingesetzt und die Meinung lautet: „Sowas mussten wir doch noch nie machen – der Stoff kann ja jetzt nicht gefährlicher sein …“. Dieser Beitrag soll eine Hilfestellung für das Biomonitoring in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geben, um langfristig die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-29 |
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