Die bestehenden Differenzen zwischen den behördlichen Brandschutzanforderungen des Bauordnungsrechtes und des Arbeitsstättenrechtes führen häufig zu Konflikten. Es irritiert, dass durch die Institutionen des Arbeitsschutzes eigene Brandschutzbestimmungen definiert werden − schließlich gewährleisten die bauordnungsrechtlichen Vorschriften bereits die Gesundheit und das Überleben der Gebäudenutzer im Brandfall − und dies ungeachtet der Frage, ob es sich um Beschäftigte oder sonstige Personen handelt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-01 |
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