Als nationale Auskunftsstelle (Helpdesk) für das neue europaweit geltende Chemikalienrecht unterstützt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Unternehmen bei der Umsetzung der so genannten REACH-Verordnung. Dabei werden bestimmte Themenbereiche vermehrt an den REACH-Helpdesk herangetragen. Antworten auf häufig gestellte Fragen geben die Broschüren der Reihe REACH-Info. Jetzt hat die BAuA „REACH-Info 3: Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren“ veröffentlicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-02-05 |
Seiten 70 - 71
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