Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (im Folgenden: BEM) findet nach wie vor besondere Aufmerksamkeit in der Rechtsprechung und Literatur. Auffällig ist, dass der Beitrag des BEM zur Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement insgesamt bislang wenig systematisch bearbeitet worden ist. In der Praxis hat sich das BEM in den letzten Jahren als wichtiges Instrument betrieblicher Gesundheitsschutzpolitik erwiesen.
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