Die am 15. Januar 2004 in Kraft getretene Richtlinie 2001/95/EG „Produktsicherheit“ (ProdSRL) wird seit dem 1. Mai 2004 durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in deutsches Recht umgesetzt. Das GPSG löst das bis dahin geltende Gerätesicherheitsgesetz (GSG) sowie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ab.
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