Am 16. Juli 2021 ist das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) in Kraft getreten. Es wurde als Artikel 3 des „Gesetzes zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen“ vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3146, 3162) erlassen. Mit Artikel 7 des Gesetzes wurde die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) redaktionell an die Neuregelung angepasst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: