Die Verknüpfung von Schutz und Teilhabe gelingt in der Praxis des Mutterschutzes nur unzureichend. Regelungen und ordnungsbehördliches Vorgehen allein werden nicht ausreichen, um auf eine bessere Umsetzung des Mutterschutzes hinzuwirken. Mutterschutz gelingt dort besonders gut, wo alle maßgeblichen Akteur*innen innerhalb und außerhalb des Betriebes gut zusammenarbeiten. Dafür muss der Nutzen des Mutterschutzes für alle Beteiligten veranschaulicht werden. Teil 1 des Beitrags erläutert Anlass sowie Hintergrund für die Mutterschutz-Reform und stellt im Rahmen der Zentralziele der Reform die Mutterschutzziele sowie die Unverantwortbarkeit als Gefährdungsschwelle dar. In Teil 2 (sis 6-2022) wird dies fortgeführt, und zwar bezogen auf die Ziele einer besseren Prävention durch vorzeitige Gefährdungsbeurteilung sowie durch innerbetriebliche Sensibilisierung und Kommunikation. Teil 2 endet mit einer Zusammenfassung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-29 |
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