Aktuell wird die DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ überarbeitet. In diesem Zug wird auch das Themenfeld „Auswahl von Atemschutzgeräten“ erweitert und neugestaltet, was der DGUV Regel ein völlig neues Aussehen verleiht.
Grundlage für die Auswahl von Atemschutzgeräten ist immer eine Gefährdungsbeurteilung, die der Unternehmer oder die Unternehmerin nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ durchzuführen hat.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-29 |
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