Gehörschutz ist eine persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung). Daher müssen die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt sein, damit ein Gehörschützer in den Verkehr gebracht werden darf. Im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens können sog. harmonisierte Normen verwendet werden. Diese Normen wurden unter einem Mandat der Europäischen Kommission erarbeitet und konkretisieren die Anforderungen der PSA-Verordnung für eine bestimmte PSA. Für sie gilt die Vermutungswirkung, d. h. wenn die Norm erfüllt ist, ist auch die entsprechende, in der Norm genannte Anforderung der Verordnung erfüllt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-01 |
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