Ist die Haut am Arbeitsplatz gefährdet, so sind bekanntlich geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese reichen von Substitution der gefährdenden Stoffe über technische und organisatorische Maßnahmen sowie Hygienemaßnahmen bis hin zum Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Allgemein ist bekannt, dass Schutzhandschuhe PSA sind; aber auch Hautschutzmittel werden nach der UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) als PSA eingestuft. Wo Schutzhandschuhe notwendig sind, sind sie in aller Regel nicht durch Hautschutzmittel zu ersetzen. So gesehen kommen Hautschutzmittel erst „ganz am Schluss“ der Maßnahmen. Dennoch bleibt eine große Zahl von Arbeitsplätzen übrig, an denen der Einsatz von Hautschutzmitteln sinnvoll und angezeigt ist. Welches Hautschutzmittel ist jedoch geeignet?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-04 |
Seiten 456 - 457
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