Diese Frage beschäftigt Betriebe, die größere Entfernungen auf ihren Werksgeländen zu bewältigen haben und dabei auf das Fahrrad als schnelles und sauberes Verkehrsmittel zurückgreifen wollen. Allerdings bestehen bei dessen Benutzung vergleichbare Gefährdungen wie im normalen Straßenverkehr – in Abhängigkeit der Einsatzbedingungen auf dem Werksgelände. Bei der privaten Benutzung von Fahrrädern im öffentlichen Verkehr besteht keine Helmpflicht. Für einen betrieblichen Einsatz von Fahrrädern innerhalb von Werksgeländen ist die Lage jedoch nicht so einfach.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.11.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-30 |
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