Anforderungen an „Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Ertrinken“ sind generell in der PSA-Hersteller-Richtlinie (89/686/EG) enthalten, die über die Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in deutsches Recht überführt wurde. In weltweit gültigen und anwendbaren DIN EN ISO-Normen sind konkrete bauliche Anforderungen formuliert; seit Beginn des Jahres liegt eine überarbeitete Normenreihe vor. Die Benutzung von PSA gegen Ertrinken wird im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk geregelt. Die BG Regel „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken“ (BGR 201) wurde grundlegend überarbeitet und in der Fassung „Oktober 2007“ neu herausgegeben. Im nachfolgenden Artikel werden wesentliche Veränderungen des Normen- und Regelwerks sowie die damit verbundenen Zielrichtungen beschrieben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-04 |
Seiten 24 - 25
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