Das Amtsgericht Obernburg setzte in einem Strafbefehl gegen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 229 StGB eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen fest, deren Höhe einkommensanhängig € 70,– betrug.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-04 |
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