Am 10. August 2013 waren am Bahnhof Kochel in Oberbayern zwei verschiedene Unternehmen tätig:
– Das Unternehmen des Baggerfahrers B war mit Grabungsarbeiten beauftragt.
– Das Unternehmen des verunglückten V war V beauftragt, Bohrungen am Bahngleis durchzuführen.
Gegen 14 Uhr kam es zum Unfall: B hatte vom Polier „die Anweisung erhalten, nach Grabungsarbeiten eine Pumpe zum Abpumpen von Wasser aus einem rückwärtigen Bereich der Baustelle mit seinem Bagger zu holen“. V begab sich „ohne vorherige Absprache mit dem Baggerfahrer B, welcher in unmittelbarer Nähe, etwa im Abstand vom 10 Metern, mit einem sog. Zweiwegbagger im Gleisbett Grabungsarbeiten durchführte, in das Gleisbett hinab, um eine Schnur für die Vermessung des Bohrlochs zu halten“. 30 Sekunden später fuhr B rückwärts, indem er „den aus Kabine und Motorblock bestehenden schwenkbaren Aufsatz des Baggers in der Richtung beließ − oder auf Grund der Verhältnisse belassen musste –, dass die Windschutzscheibe in die der Fahrtrichtung entgegengesetzte Richtung zeigte“. Dabei wurde V überrollt und verstarb noch an der Unfallstelle.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-28 |
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