Am 14.12.2004 brennt es im Technikraum einer seit 1992 betriebenen Kfz-Waschanlage. Auslöser war ein Defekt innerhalb der elektrischen Steuerung. Die Betreiberin ist auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 87) gegen Feuer versichert ist und verklagt ihre Versicherung auf Zahlung.
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