FFP2-Masken gehören zu den Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die mit einer Unterweisung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 PSA-Benutzungsverordnung Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, um die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten. Als sogenannte Migrationsprodukte sind FFP2-Masken primär für den betrieblichen Einsatz bestimmt, werden aber unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen auch privat von Verbraucherinnen und Verbrauchern benutzt. In der SARS-CoV-2 Pandemie haben sich diese Bedingungen erweitert, indem FFP2-Masken häufig länger und intensiver benutzt wurden, als es herstellerseitig vorgesehen ist. Genaue Informationen zu dieser „pandemischen Verwendung“ der Produkte sind bislang nicht zusammengetragen worden. Hier setzt die Online-Befragung der BAuA an, im Rahmen derer Personen im arbeitsfähigen Alter zur Verwendung von FFP2-Masken im Zeitraum der SARS-CoV-2 Pandemie befragt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-29 |
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