Was war da los in Ilsfeld? Am 21. November 2016 titelte die Heilbronner Stimme: „Tödlicher Arbeitsunfall: Firmenvorstand und Sicherheitschef verurteilt“ − und es wurde zusammengefasst: „Im Prozess um fahrlässige Tötung nach einem Arbeitsunfall mit einem Gabelstapler in einer Ilsfelder Firma hat das Heilbronner Amtsgericht am Montag drei Firmenangehörige verurteilt“. Wenn nicht der Vorstand: wer soll „Sicherheitschef“ sein?
Später im Zeitungsartikel wird klar, dass es neben dem Fahrer des Gabelstaplers und dem Geschäftsführer um den „Sicherheitsbeauftragten“ geht. Ohne zu ermitteln, was das bedeutet, wird aus ihm in der Berichterstattung ein „Sicherheitschef“. Doch ist Pressekritik wirklich berechtigt? Um das herauszufinden, hat der Verfasser des vorliegenden Beitrags das Urteil bei Gericht angefordert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-24 |
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