Die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, zu der das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber verpflichtet, ist eine komplizierte Aufgabe. Die Gefahrstoffe müssen identifiziert und die inhalative und dermale Belastung bewertet werden. Konkret muss ein Arbeitgeber folgende betriebsspezifischen Fragen beantworten: Mit welchen Gefahrstoffen wird gearbeitet? Welche potenziell gesundheitlichen Expositionen treten auf? Wie hoch ist die Exposition bei einer bestimmten Tätigkeit an einem konkreten Arbeitsplatz? Liegen Messwerte vor? Können nicht messtechnische Verfahren zur Bewertung herangezogen werden? Was sind die expositionsbeeinflussenden Faktoren? Wie können Gefährdungen vermieden, vermindert oder beseitigt werden? Welche Prioritäten müssen zur Verminderung der durch Chemikalien bedingten Gefährdungspotentiale gesetzt werden?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-31 |
Seiten 510 - 511
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