Es gibt nicht viele Gerichtsentscheidungen, in denen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG und BetrSichV oder ihre Unzulänglichkeit oder gar ihr Fehlen eine haftungsentscheidende Rolle spielt. Eine Ausnahme ist der Strafbefehl des Amtsgerichts Freudenstadt vom 30. März 2012.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-15 |
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