Der Arbeitnehmer A geriet 2007 in die „Riffelwalze“ einer Pappkartonstanze und verletzte sich schwer an der Hand – etwa ein Jahr später „manifestierten sich die psychischen Belastungen in einem Suizid-Versuch“. Die Maschine war aus dem Jahr 1974 und wurde „zu einem unbekannten Zeitpunkt“ vom Hersteller H „überarbeitet“ und CE-gekennzeichnet; sie entsprach aber wegen „Fehlens gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsvorkehrungen nicht der Maschinenrichtlinie“. Insbesondere hatte sie „keine Lichtschranke, die bei einem Hineingreifen in die Walzen zu einer automatischen Abschaltung geführt hätte“ und „der Notschalter der Maschine befand sich seitlich an der Maschine und konnte vom Geschädigten nicht erreicht werden“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-05 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.