Die aktualisierte Technische Regel zur Betriebssicherheit „Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – physische und psychische Faktoren“ (TRBS 1151) ersetzt die bisherige Fassung vom März 2015. Dabei setzt sie weiterhin Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zur sicheren gesundheitsgerechten Benutzung von Arbeitsmitteln, insbesondere die Gestaltung der Schnittstelle zum Menschen (§ 6 Abs. 1 BetrSichV), um. Sie berücksichtigt dabei den Ansatz der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zur Betrachtung der psychischen Belastungsfaktoren.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2026.05.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-30 |
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