Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist Jahrzehnte – bereits seit 1974 – in Kraft und soll den betriebsärztlichen Dienst sowie die innerbetriebliche Sicherheitsorganisation verbessern. Das Ziel des Gesetzes ist es, durch die obligatorische Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit eine sachkundige Beratung der Arbeitgeber in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen. Seit Inkrafttreten der EU-Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (89/391 EWG) im Jahr 1989 entspricht das Konzept ebenfalls der europäischen Rechtslage. Später wurde das ASiG geringfügig (etwa durch Vereinfachungen) modifiziert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-29 |
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