Die ASR 3.5 Raumtemperatur enthält Mindestwerte zur Lufttemperatur in Arbeitsräumen. Aber Arbeitsschutz ist relativ – wie eine Reaktion der Bundesregierung auf die aktuelle Krise zeigt. Die bis zum 28. Februar 2023 befristete Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) senkt in § 6 die Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden gegenüber der ASR etwas ab.
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