Ein Elektroroller „Marke Freeliner Lyric A720“ war zur Inspektion in einer Werkstatt. Als ein Werkstattmitarbeiter merkte, dass sich die Batterie beim Aufladen stark erhitzte, trennte er sie vom Stromnetz und legte sie zur Abkühlung auf den Boden der Werkstatt. Kurz darauf explodierte die Batterie und setzte das Gebäude in Brand.
Die Gebäudeversicherung der Werkstatt verlangte von der Kfz-Versicherung des Halters die Schadenskosten, denn § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht eine verschuldensunabhängige Halterhaftung vor: „Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“ – und § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ermöglicht dann einen Direktanspruch gegen die Versicherung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-02 |
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