Im nachfolgenden Beitrag wird darüber informiert,
– wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2016 die Mitbestimmung des Betriebsrats im Betrieblichen Eingliederungsmanagement(BEM) auslegt,
– wie die betrieblichen BEM-Akteure auf den BAG-Beschluss vom 22.3.2016 reagieren können und
– welche Gestaltungsspielräume für eine mitbestimmte BEM-Verfahrensordnung und deren Umsetzung noch existieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-02 |
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