Die neue technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert insbesondere die Anforderungen gem. Nr. 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese wurden 2016 aus der früheren Bildschirmarbeitsverordnung von 1996 in die ArbStättV übernommen. Mit der ASR A6 wird das Ziel verfolgt, Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit durch physische und psychische Belastung sowie insbesondere durch Belastung der Augen mit präventiven Maßnahmen zu verringern oder zu vermeiden. Es werden insbesondere der Stand der Technik sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten wiedergegeben. Der nachfolgende Beitrag fokussiert auf einige wesentliche Aspekte der ASR A6.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.10.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-09-30 |
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