Die berufsgenossenschaftliche Regel „Benutzung von Fuß- und Beinschutz“ (BGR 191) wurde vom Sachgebiet „Fußschutz“ im Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstungen“ überarbeitet und aktualisiert. Dies wurde aufgrund der Vorschriftenlage, der technischen Entwicklung sowie veränderten harmonisierten Normen notwendig. Bei der Überarbeitung wurden darüber hinaus auch Antworten für die aus der Praxis am häufigsten gestellten Fragen eingearbeitet. Damit entstand eine neue BGR 191 mit vielem Bewährten aber auch vielem Neuen.
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