Seit 1986 existiert die Richtlinie 86/188/EWG zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Lärm am Arbeitsplatz. Mit der Umsetzung in deutsches Recht durch die UVV „Lärm“ im Jahre 1990 bildet sie heute die Grundlage für präventive Maßnahmen wie z. B. die Ermittlung und Festlegung von Lärmbereichen, Lärmminderungsmaßnahmen oder den Einsatz von Gehörschutz.
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