Unter Psychosozialer Notfallversorgung (PSNV) wird die Gesamtheit aller Maßnahmen beschrieben, die geeignet sind dem „Menschen“ vor, während und nach außergewöhnlichen, psychisch belastenden Situationen, zu helfen. Dieses schließt die Gesamtzahl aller Betroffenen ein. Während Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr, Hilfsorganisationen und Militär) im Ablauf solcher Situationen meist ihre antrainierten Handlungsabläufe abspulen und somit „Handlungsfähig“ bleiben, können sonstige Betroffene eines Notfallgeschehens sofort massiv betroffen sein und zu nicht vorhersehbaren, teilweise völlig inadäquaten, Reaktionen neigen bis hin zur völligen „Handlungsunfähigkeit“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2010.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-01 |
Seiten 382 - 384
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