Der Hautkontakt mit Gefahrstoffen ist eine wichtige Ursache von arbeitsbedingten Erkrankungen. So wurde in den jährlichen Unfallverhütungsberichten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) immer darauf hingewiesen, dass Hauterkrankungen, insbesondere schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101) zu den am häufigsten angezeigten Berufserkrankungen gehören. Erst im Berichtsjahr 2021 wurden dann Infektionskrankheiten (BK-Nr. 3101) häufiger angezeigt, eine klare Folge der COVID-19-Pandemie. Wertet man die Zahlen aus den Unfallverhütungsberichten aus, so wurden im Zeitraum von 2001–2020 über 400.000 Verdachtsanzeigen für Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101) gestellt. Von vielen Seiten wurde kritisiert, dass diese Anzeigen nur in sehr wenigen Fällen zu einer Anerkennung als Berufskrankheit führten. Bislang konnten aber neun Berufskrankheiten, darunter Haut- und Atemwegserkrankungen, nur anerkannt werden, wenn die Betroffenen die Tätigkeit aufgegeben haben, die zu der Erkrankung geführt hatte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.04.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-30 |
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